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Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug
In Deutschland wird seitdem jeder EU-Haftbefehl auch von einem Richter unterzeichnet. Doch die Entscheidung hat auch dazu geführt, dass Haftbefehle aus anderen EU-Ländern ebenfalls in Frage gestellt werden. So hat der EuGH kürzlich zwar die Vorgehensweise in Österreich gebilligt, musste nun aber auch prüfen, ob Frankreich, Schweden und Belgien bei der Ausstellung von EU-Haftbefehlen den Vorgaben genügen.