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VW-Abgasskandal - 'Dieselgate' - Rücktritt vom Kaufvertrag ? - Schadensersatz aus Produzentenhaftung ?
Sofern die Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreicht, empfehlen wir aus taktischen Gründen den Rücktritt vom Vertrag um später ggf. eine bessere Verhandlungsposition zu erlangen und nicht in die Verlegenheit zu geraten, etwaige Wertminderungen etc. beziffern zu müssen. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Verkäufer und auch VW gar nicht in der Lage sind, so nachzuerfüllen, dass das Fahrzeug mangelfrei wird, denn entweder es steigt der Verbrauch oder es tritt Leistungsabfall ein; so die Einschätzung einiger KfZ-Meister.Wenn sich das Datum Ihres Kaufs bzw. der Übergabe des Fahrzeugs bald zum zweiten Mal jährt, empfehlen wir dringend, sich bei uns zu melden, um verjährungshemmende Maßnahmen mit Ihnen abstimmen zu können. Ein gerichtliches Vorgehen empfehlen wir jedoch nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, da die Kosten für den erforderlichen Sachverständigenbeweis sehr hoch werden dürften.
Falls VERJÄHRUNG der Ansprüche aus dem Kaufvertrag [2 Jahre] schon eingetreten sein sollte, bleibt noch die Möglichkeit, Ansprüche aus Produzentenhaftung direkt gegen VW geltend zu machen, welche in drei Jahren verjähren. Diese Ansprüche sind zwar nicht ganz so günstig wie kaufrechtliche, weil das Verschulden des Produzenten eine Rolle spielt, allerdings gehen wir zumindest nach den Informationen aus den Medien davon aus, dass diese Ansprüche keineswegs chancenlos sind.