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Gemeinsame Resolution des schweizerischen und des deutschen Anwaltsvereins zur Steuersünder-CD
In einer gemeinsamen Erklärung (s. unten Resolution als pdf) appellieren die Anwaltsorganisationen beider Länder, auch bei der Verfolgung von Steuersündern das Rechtsstaatsprinzip einzuhalten. Der Kauf von gestohlenen Daten durch staatliche Stellen verleiht dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation. Der Staat setzt sich damit moralisch auf die Stufe des Straftäters (Quelle: DAV)