Newsarchiv
EU-Knöllchen ab 28. Oktober 2010 im Inland vollstreckbar
Wer im europäischen Ausland zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, konnte bislang dem meist sehr spät folgenden Bußgeldbescheid der ausländischen Behörde oder gerichtlichen Entscheidung gelassen entgegensehen, da, bis auf wenige Ausnahmen, Geldsanktionen in Deutschland nicht vollstreckt werden konnten. Dies soll sich nun ab 28.10.2010 ändern. Im europäischen Ausland verhängte Bußgelder über 70 € sollen dann von den hiesigen Behörden konsequent eingetrieben werden. Grundlage hierfür ist die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses 2005/214/JI vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, was bereits vor zwei Jahren schon einmal in Angriff genommen wurde. Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses aus 2005 steht in Deutschland unmittelbar bevor, so die Informationen aus dem Justizministerium. Im Ergebnis kann damit jede europäische Geldbuße über der 70 €-Grenze im Inland vollstreckt werden. Dies kann vor allem deshalb durchaus relevant werden, weil verkehrsrechtliche Sanktionen unserer Nachbarn -für uns Deutsche eher ungewohnt- diese Grenze auch schon bei kleinen Verstößen übersteigen.