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Bundesregierung will Mediation stärker fördern
Zu prüfen sei auch, ob ein dispositives Beweiserhebungs- und Vortragsverbot die gewünschte Vertraulichkeit des Mediationsgesprächs besser sichern könnte. Weitere Anregungen betreffen die Stellung des Prozessbevollmächtigten sowie die Befugnisse des Mediators zur Protokollierung eines möglichen Vergleichs und zur Streitwertfestsetzung.Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung umfassend regeln. Sie setzt damit die europäische Mediationsrichtlinie um, geht jedoch inhaltlich über diese hinaus.Inwieweit die Mediation eine geeignete Alternative zum ordentlichen Zivilprozess oder den verschiedenen Möglichkeiten des Schiedsverfahrens sein kann, wird für jedes Rechtsgebiet und jede Streitsache separat zu bewerten sein. Als effektiv und vorteilhaft anerkannt sind Mediationsrunden vor allem im Familien- und Erbrecht. Im Baurecht und im althergebrachten kaufmännischen Geschäftsverkehr dominiert allerdings das schiedsgerichtliche Verfahren als Alternativlösung zum ordentlichen Prozess. Nicht zuletzt wegen der erforderlichen technischen und / oder kaufmännischen Fachkompetenz und der vorhandenen Strukturen erscheint in diesem Bereich das Schiedsgericht gegenüber dem Mediator vorzugswürdig.
Downloads:
-Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
-Stellungnahme des Bundesrats