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ARGE Baurecht im dt. Anwaltverein: Beim Schallschutz nicht mit DIN zufrieden geben !
Der Schallschutz spielt im Wohnungsbau eine wichtige Rolle und wurde bislang über die DIN 4109 geregelt. Allerdings entspricht die DIN 4109 nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.Schallschutz nach DIN 4109 ist für Wohnungen nicht ausreichend! Mit modernen Baustoffen lassen sich wesentlich bessere Schallschutzwerte erreichen, als sie die DIN 4109 festlegt. Deshalb, so rät die ARGE, sollten sich Käufer eines schlüsselfertigen Hauses oder einer Eigentumswohnung nicht auf Schallschutz nach DIN einlassen, sondern das technisch bestmögliche verlangen - und vertraglich festschreiben.
(Quelle: ARGE Baurecht)