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Streit über Nachtragsforderung: Auftragnehmer muss nicht mit Arbeiten beginnen !
[...] Zwar berechtigen Streitfälle den Auftragnehmer grundsätzlich nicht, die Arbeiten einzustellen (§ 18 Nr. 4 VOB/B). Es ist jedoch anerkannt, dass dem Unternehmer gleichwohl ein Leistungsverweigerungsrecht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zustehen kann. Dies setzt voraus, dass die Leistungsaufnahme oder Leistungsfortführung bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für den Auftragnehmer unzumutbar ist (vgl. Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB, 18. Aufl., § 18 Abs. 5 VOB/B Rdnr. 4 ff. m.w.Nachw.). Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Auftraggeber endgültig nicht bereit ist, eine geschuldete zusätzliche Leistung zu vergüten, sofern die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24. Juni 2004 - VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613 Rdnr. 31; BGH, Urteil vom 13. März 2008, aaO).So liegt es hier. [...]
[OLG Koblenz Urteil vom 06.11.2014 -6 U 245/14-]